Ihre Fragen - unsere Antworten

Arbeit.Wohnen.Leben.

Wo kann ein Antrag (auf was?) gestellt werden?

Für die Teilnahme im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich muss ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben entweder bei der zuständigen Agentur für Arbeit, den gesetzlichen Unfallversicherungen oder beim Rentenversicherungsträger gestellt werden. Die Bildungsmaßnahme findet im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM – LoBeNo statt und dauert maximal 27 Monate.

Was ist ein Eingangsverfahren?

In einem bis zu dreimonatigen Eingangsverfahren wird geprüft, ob es sich um die geeignete Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben handelt. Es wird ein Eingliederungsplan erstellt, der unter anderen Aussagen über die erforderlichen Fördermaßnahmen erhält.

Was ist der Berufsbildungsbereich?

In der anschließenden Maßnahme im bis zu zweijährigen Berufsbildungsbereich werden berufliche Rehabilitationsmaßnahmen mit folgenden Zielen durchgeführt:

  • Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Teilnahme an weiteren berufsfördernden Bildungsmaßnahmen
  • Aufnahme einer Tätigkeit im Arbeitsbereich der Werkstatt

Sie haben die Chance, sich in verschiedenen Arbeitsfeldern auszuprobieren, und die eigenen Fähigkeiten, Bedürfnisse, Potenziale und Perspektiven zu entwickeln. Neben den beruflichen Fähigkeiten werden im Berufsbildungsbereich auch soziale und lebenspraktische Kompetenzen gefördert. Grundlage für die Lernschritte sind Module angelehnt an die Inhalte der Bildungsrahmenpläne und des Durchführungskonzeptes. Unser Ziel ist es, dass durch eine Fortschreibung des Eingliederungplanes eine Förderung entsprechend Ihrer Interessen und Ressourcen erfolgt. Auch die Einschränkungen durch die psychische Erkrankung wird dabei berücksichtigt. Nach dem Berufsbildungsbereich kann eine Aufnahme in den Arbeitsbereich erfolgen. 

Arbeitsbereich

Für die Aufnahme oder den Wechsel in den Arbeitsbereich muss in der Regel der Antrag beim überörtlichen Kostenträger ,dem Landkreis Grafschaft Bentheim, gestellt werden.

Welche Arbeiten können Sie bei uns durchführen?

  • Holzverarbeitung
  • Metallverarbeitung
  • Montage & Verpackung
  • Elektromontage
  • Garten- und Landschaftsbau

Welche begleitenden Maßnahmen gibt es neben der Arbeit?

Sportliche, musikalisch-therapeutische und kreative Angebote sind integrativer Teil. Inhaltlich orientieren sich die wählbaren Module stets an Ihrer persönlichen Teilhabeplanung. Diese können z.B. sein:

  • Bewerbertraining EDV-Kurse
  • Konzentrationstraining (CogPack, Fresh Minder)
  • Koch- und Backgruppe
  • Qualifizierungsangebote über Job INKLUSIV
  • Kreativangebote
  • Sprachkurse
  • Berufsschule im Berufsbildungsbereich
  • Soziales Kompetenztraining

Welche Assistenz können Sie auf Wunsch in Anspruch nehmen?

  • Inidividuelle Untersützung bei der Eingliederung in das Arbeitsleben
  • Unterstützung bei dem Erwerb und der Wiedererlangung von Arbeitsfähigkeiten
  • Strukturierung des Tagesablaufes
  • Förderung der sozialen Kontakte
  • Individuelle angepasste Bildungsplanung
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Begleitende Praktika und Arbeitsversuche durch unseren Fachdienst Job INKLUSIV

In gezielten Schritten wird die Belastbarkeit aufgebaut, die persönliche Leistung trainiert und die soziale Kompetenz gestärkt.

Weiterhin erhalten Sie Unterstützung durch den Sozialdienst: 

  • Begleitung im Rehabilitationsprozess und Fortschreibung der Eingliederungsplanung
  • Regelmäßige Bildungsplangespräche
  • Fortschreibung der personenzentrierten Planung
  • Psychio-soziale Beratung
  • Unterstützung bei Amts- und Behördenangelegenheiten
  • Unterstützung bei der Bewältigung von krankheitsbedingten Krisen und Problembewältigung

Wie hoch ist Ihr Entgelt?

Sie erhalten während der Maßnahme im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich entweder ein Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit oder ein Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Wenn Sie schon vor der Aufnahme im Berufsbildungsbereich eine Erwerbsminderungsrente beziehen, prüft die DRV, ob Sie zusätzlich ein Übergangsgeld erhalten. Beim Wechsel in den Arbeitsbereich erhalten Sie ein Entgelt über die WfbM. 

Bekommen Sie eine Rente? 

Ja, wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich in die Rentenkasse für Sie ein. Somit haben Sie nach 20 Jahren einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie dann trotzdem im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich der WfbM aufgenommen werden?

Ja, Sie können einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV oder der gesetzlichen Unfallversicherung stellen.

Sind Sie krankenversichert und pflegeversichert?

Ja, wir versichern Sie bei der von Ihnen gewünschten Krankenkasse. Sie sind während der Maßnahme somit kranken,-pflege-, unfall-, und rentenversichert. 

Wie komme ich zur Arbeit?

Wenn Sie nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen können, bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an. Sie erhalten von uns ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr. Wenn Sie mit dem PKW oder Mofa zur Arbeit kommen, erstatten wir Ihnen eine festgelegte Kilometerpauschale. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Fahrdienst der Lebenshilfe (Busse, Bullis oder PKW) in Anspruch zu nehmen. 

Wieviel Stunden pro Tag können Sie arbeiten?

In der Regel arbeiten Sie montags bis donnerstags von 7.45 Uhr – 15.45 Uhr und freitags von 7.45 Uhr – 13.45 Uhr. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen persönlichen Gründen eine andere Arbeitszeit wünschen, können wir eine für Sie angemessene Arbeitszeit vereinbaren. Dies erfolgt nach Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Leistungsträger. 

Wieviel Urlaub haben Sie?

Der generelle Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Jahr. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf 5 Tage Urlaub.

An wen können Sie sich wenden, wenn Sie Probleme haben?

In jeder Arbeitsgruppe haben Sie eine Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung, die Ihr erster Ansprechpartner ist. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen der soziale Dienst zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Mareen Kalverkamp

Bereichsleitung Arbeit.Wohnen.Leben.

mkalverkamp@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8064-46

Jonas Roosmann

Bereichsleitung Arbeit.Wohnen.Leben.

jroosmann@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8064-70

Lara Hoffrogge

Assistenz der Bereichsleitung 

lhoffrogge@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8064-71

Manuela Tierling

Assistenz der Bereichsleitung 

mtierling@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8064-45