Geldauflagen und Bußgelder
Geldauflagen und Bußgelder tragen dazu bei, dass wichtige Projekte der Lebenshilfe dauerhaft Bestand haben können. Sie als Richter oder Richterin, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können mit der Zuweisung von Geldauflagen das Leben von Menschen mit Behinderung verändern und ihnen umfassende Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen.
Sie als Richter oder Richterin, Staatanwältin oder Staatsanwalt können mit der Zuweisung von Geldauflagen das Leben von Menschen mit Behinderung verändern und ihnen umfassende Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen.
Mit der Zuweisung von Geldauflagen untersützen Sie aktuell unseren Familienentlastenden Dienst der Lebenshilfe für die Grafschaft. Ihre Mittel helfen uns, Familien mit Kindern mit Behinderung zu entlasten, Freiräume zu schaffen und den Alltag spürbar zu erleichtern.
Dank Ihrer Untersützung können wir stundenweise Betreuung, Ausflüge und Freizeitangebote ermöglichen und so Kindern mit Behinderung Momente der Teilhabe und Eltern dringend benötigte Erholungspausen ermöglichen.
Jede Geldauflage wird verantwortungsvoll eingesetzt, dort, wo sie direkt wirkt.
Vielen Dank, dass Sie Familien im Rahmen des Familienentlastenden Dienstes unterstützen!
Für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Falls Sie Fragen zu unseren einzelnen Projekten oder zur Lebenshilfe allgemein haben, können wir Ihnen gerne weitergehende Informationen zuschicken. Ebenso können wir Ihnen Überweisungsträger zukommen lassen.
Die Verwaltung aller Geldauflagen erfolgt bei uns transparent und sicher:
- Die Lebenshilfe für die Grafschaft ist gemeinnützig anerkannt.
- Wir informieren die zuständigen Behörden, ob die zugewiesenen Geldauflagen bei uns eingegangen sind oder nicht. Jeweils zum Jahresende wird allen zugewiesenen Stellen die Gesamthöhe und Verwendung der eingegangenen Geldauflagen mitgeteilt.
Ihre Ansprechpartnerin

Caroline Jäckering
Unternehmenskommunikation / Fundraising
cjaeckering@lebenshilfe-grafschaft.de
Telefon (05921) 8061-445
