Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder leisten einen wertvollen Beitrag dazu, dass wichtige Angebote und Projekte der Lebenshilfe für die Grafschaft dauerhaft umgesetzt werden können.

Als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, mit der Zuweisung von Geldauflagen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und ihren Familien nachhaltig zu verbessern. Ihre Unterstützung trägt dazu bei, Teilhabe zu fördern, Barrieren abzubauen und inklusive Lebensräume zu schaffen.

Mit den uns zugewiesenen Geldauflagen unterstützen wir Projekte und Angebote in unterschiedlichen Lebensbereichen. Dazu gehören die Förderung von Kommunikation und Selbstbestimmung durch unsere Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation, die Schaffung barrierefreier Spiel- und Begegnungsräume für Kinder sowie die Entlastung von Familien durch unseren Familienentlastenden Dienst.

Jede Geldauflage wird verantwortungsvoll und zielgerichtet eingesetzt – dort, wo sie unmittelbar wirkt und Menschen unterstützt.

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Zuweisung dazu beitragen, Inklusion, Teilhabe und Lebensqualität zu fördern.

Beratungsstelle

Geldauflagen für mehr Verständigung und Teilhabe.

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Barrierefreier Spielplatz

Geldauflagen für Spiel, Begegnung und gelebte Inklusion.

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Familienentlastender Dienst

Geldauflagen für Entlastung, Unterstützung und neue Freiräume.

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Ihre Ansprechpartnerin

Caroline Jäckering

Unternehmenskommunikation / Fundraising

cjaeckering@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8061-445