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Arbeit.Wohnen.Leben.

Werkstattrat, Frauenbeauftragte und Bewohnervertretung

Der Werkstattrat stellt sich vor

Der Werkstattrat ist eine Gruppe von 11 Beschäftigten, die sich für die Interessen aller beschäftigten Menschen mit Behinderung einsetzt. Jeder Werkstattstandort und die Außenstandorte werden durch einen Werkstattrat vertreten. Dieser bildet den Gesamtwerkstattrat. Die vier Vorsitzenden bilden den Sprecherrat. Der Werkstattrat wird für 4 Jahre gewählt. Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung ist die rechtliche Grundlage für den Werkstattrat. 

Aufgaben des Werkstattrates

In erster Linie haben die Mitglieder des Werkstattrats die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Beschäftigten zu vertreten. Einmal im Monat finden standortbezogene Besprechungen statt. Bei vielen Themen hat der Werkstattrat Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte. Dazu gehören:

  • Planung von Festen und Ausflügen
  • Entgelt und Urlaub 
  • Mahlzeiten
  • Neubau und Erweiterungsmaßnahmen
  • Pausenzeiten und Arbeitszeit
  • Einstellung von neuen Mitarbeitern
  • Werkstattordnung

Des Weiteren findet ein regelmäßiger Austausch mit der Werkstattleitung statt. Der Sprecherrat gibt Anregungen, Fragen, Wünsche und Beschwerden an die Werkstattleitung weiter. Die Werkstattleitung infomiert ihrerseits den Sprecherrat über aktuelle Themen und Beschlüsse. Die Arbeit des Werkstattrats wird von einer Assistenz begleitet. 

Die Frauenbeauftragen stellen sich vor

Die Frauenbeauftragten setzen sich aus zwei Frauen zusammen, die an unterschiedlichen Standorten arbeiten. Sie setzen sich für die Interessen der weiblichen Beschäftigten innerhalb der Werkstatt ein. Die Fauenbeauftragten werden für 4 Jahre gewählt. 

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Die Frauenbeauftragten haben die Aufgabe die Interessen und Rechte der weiblichen Beschäftigen zu vertreten. Dazu gehören: 

  • Frauen sollen die gleichen Rechte wie Männer haben
  • Familie und Arbeit sollen gut zusammenpassen
  • Frauen sollen vor Gewalt geschützt werden

Die Frauenbeauftragten bieten innerhalb der Einrichtung Sprechstunden an und führen Frauen-Cafés durch. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Werkstattrat statt. Die erste Vorsitzende der Frauenbeauftragten nimmt ebenfalls an den Besprechungen mit der Werkstattleitung teil. Die Frauenbeauftragten werden in ihrer alltäglichen Arbeit von einer Assistenz unterstützt. 

Bewohnervertretung

Durch das Inkrafttreten der Heimmitwirkungsverordnung im Zuge der Novellierung des Heimgesetzes im August 2002 wurde das Mitsprache- und Mitwirkungsrecht unserer Kunden gestärkt. Die Voraussetzungen zur Bildung einer Bewohnervertretung in Heimen und Wohngruppen wurden verbessert und eine Erweiterung der Rechte der Bewohnervertretung umgesetzt. 

Die Treffen der Bewohnervertretung finden einmal im Monat statt, bei Bedarf z.B. zur Vorbereitung von Regionaltreffen oder besonderen Veranstaltungen auch öfter. Die Einladungen sowie die Protokolle der Sitzungen sind öffentlich für alle Kunden einzusehen. Die Arbeit der Bewohnervertretung wird von Assistierenden begleitet. Die Bewohnervertreter nehmen an regionalen und überregionalen Treffen teil. Darüber hinaus besuchen die gewählten Mitglieder regelmäßig die vom Landesverband der Lebenshilfe organisierten Fortbildungen für Heimbeiräte. 

Die Lebenshilfe für die Grafschaft legt großen Wert auf die Mitbestimmung und Mitwirkung ihrer Kunden und pflegt hier eine offene Gesprächskultur.

Ihre Ansprechpartner

Mareen Kalverkamp

Bereichsleitung Arbeit.Wohnen.Leben.

mkalverkamp@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8064-46

Jonas Roosmann

Bereichsleitung Arbeit.Wohnen.Leben.

jroosmann@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8064-70

Lisa-Lia Aldekamp

Vertrauensperson

laldekamp@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8061-431