Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder tragen dazu bei, dass wichtige Projekte der Lebenshilfe dauerhaft Bestand haben können. Mit Hilfe dieser Zuwendungen können wir für Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Gesellschaft schaffen. Wir arbeiten in den drei Bereichen: „Kinder.Jugend.Gesundheit.“, „Arbeit.Wohnen.Leben.“ und „Bildung.Digitalisierung.Personalmanagement.“

Sie als Richter oder Richterin, Staatanwältin oder Staatsanwalt können mit der Zuweisung von Geldauflagen das Leben von Menschen mit Behinderung verändern und ihnen umfassende Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen. 

Aktuell benötigen wir Unterstützung für folgende Projekte: 

Bienenprojekt - nachhaltiges Leben in der Grafschaft Bentheim

An mehreren Standorten sollen Honigbienen angesiedelt werden, die einen so wichtigen Beitrag für unsere Ernährung leisten. "Wir sehen uns als Einrichtung in der Verantwortung einen aktiven Beitrag für ein nachhaltigeres und faires Zusammenleben von Menschen und Natur zu leisten", betont Thomas Kolde. "Wir wollen unseren Beschäftigten und Mitarbeitenden die Möglichkeit geben intensive Erfahrungen mit der Natur zu erleben. Neben dem Besuch der Honigbienen kann hautnah erlebt werden, wie Honig entsteht und welch wichtige Funktion die Biene in unserem aller Nahrungsmittelkreislauf einnimmt. Ohne Bienen gäbe es keine Obstbäume, aber genauso wenig Tomaten, Gurken oder Kürbisse", führt der Geschäftsführer weiter aus. In Zusammenarbeit mit Imkern aus der Mitarbeiterschaft der Lebenshilfe sollen mehrere Bienenkästen aufgestellt und professionell betreut werden sowie Nektarquellen erschaffen werden.

Inklusive, musikpädagogische Förderung aller Kinder

"Die musikalische Förderung soll kein Privileg für einige wenige Kinder sein, sondern als gemeinschaftliche Aktion stattfinden", findet Tanja Holke, Leitung der Kindertagesstätte Löwenzahn. Seit 2019 bietet die Musik Akademie Obergrafschaft zusammen mit den Fachkräften vor Ort einen musikalischen Kreis für Kinder von drei bis sechs Jahren an. Dort wird gemeinsam gesungen und Musik durch Bewegungen erlebbar gemacht. Auch Instrumente kommen dabei zum Einsatz. Das Angebot stellt eine altersgerechte Stimmbildung für die Kinder dar und fördert sie in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung. Kinder mit und ohne Behinderung können gemeinsam ihren Zugang zur Musik erleben.

Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie alle Menschen erhalten. Sie sollen eine Stimme bekommen, um an einer vielfältigen Gesellschaft teilhaben zu können. Bitte helfen Sie dabei! Jede Geldauflage leistet einen wichtigen Beitrag!

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Falls Sie Fragen zu unseren einzelnen Projekten oder zur Lebenshilfe allgemein haben, können wir Ihnen gerne weitergehende Informationen zuschicken. Ebenso können wir Ihnen Überweisungsträger zukommen lassen. 

Die Verwaltung aller Geldauflagen erfolgt bei uns transparent und sicher: 

  • Die Lebenshilfe für die Grafschaft ist gemeinnützig anerkannt.
  • Wir informieren die zuständigen Behörden, ob die zugewiesenen Geldauflagen bei uns eingegangen sind oder nicht. Jeweils zum Jahresende wird allen zugewiesenen Stellen die Gesamthöhe und Verwendung der eingegangenen Geldauflagen mitgeteilt. 

Die Kontodaten der Lebenshilfe für die Grafschaft

Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn (IBAN: DE41267500010000045005; BIC: NOLADE21NOH)

Ihre Ansprechpartnerin

Caroline Jäckering

Unternehmenskommunikation / Fundraising

cjaeckering@lebenshilfe-grafschaft.de

Telefon (05921) 8061-445